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04. Dezember 2007
KAV-InfoTarifvertrag zur befristeten Weitergeltung der Anlage 1 zum BZT-G II (TV-Weitergeltung Erschwerniszuschläge SH)
Die Höhe einzelner Erschwerniszuschläge ergibt sich bisher aus dem Erschwerniszuschlagsplan zum BZT-G II (dortige Anlage 1). Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA)...
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