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22. August 2006
KAV-InfoVorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Nach der Überleitung in den TVöD sind hinsichtlich der Zahlung einer Zulage im Falle der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit drei tarifliche Vorschriften zu unterscheiden: § 10 TVÜ-VKA, § 18 TVÜ-VKA und § 14 TVöD.
> § 10 TVÜ-VKA (nachfolgend Abschnitt A)...
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