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21. September 2020
KAV-InfoVoraussichtliche Sozialversicherungs-Rechengrößen ab 1. Januar 2021
Voraussichtliche Sozialversicherungs-Rechengrößen ab 1. Januar 2021
Aus dem Entwurf einer Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 ergeben sich die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung im Jahr 2021, die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Bezugsgrößen nach § 18 SGB IV. Die Werte sind noch nicht verbindlich.
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12. Juni 2020
KAV-InfoVerlautbarungen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung hat die Niederschrift über die Besprechung der Spitzenorganisation der Sozialversicherung über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 18.03.2020 veröffentlicht. Zu den Themen der Niederschrift zählt u. a. das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV bei einem Wechsel der Krankenkasse.
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15. April 2020
KAV-InfoAuszubildende in betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen
Nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes unterliegen Auszubildende in betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen (vgl. § 1 Abs. 1 Buchstabe c TVAöD – BT Pflege) nicht der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. Soweit bisher eine Sozialversicherungspflicht dieser Ausbildungsverhältnisse angenommen worden ist und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, wird angeraten, keine Maßnahmen zu ergreifen und die weiteren Entwicklungen abzuwarten.
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03. April 2020
KAV-InfoCorona-Virus: Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands für Krankenkassen
Arbeitgebern können bei finanziellen Problemen infolge der Corona-Pandemie Sozialversicherungsbeiträge mit Fälligkeit zwischen 27. März und 30. April gestundet werden. Der GKV-Spitzenverband hat jetzt Empfehlungen dazu veröffentlicht.
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14. Januar 2020
KAV-InfoNeue Beitragssätze in der Sozialversicherung
Ab 1. Januar 2020 sinkt die Abgabenlast für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Während die Beitragssätze für die Rentenversicherung, die Knappschaft, die Gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegversicherung unverändert bleiben, sinkt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sogar.
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