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16. December 2024
KAV-InfoSozialversicherungs-Rechengrößen ab 1. Januar 2025
Wir informieren darüber, dass der Bundesrat der vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnung über maßgebliche Rechengrößen in der Sozialversicherung 2025 in seiner Sitzung am 22. November 2024 zugestimmt hat. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
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13. December 2024
KAV-InfoBeitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung
Nach Bekanntgabe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach § 242a Absatz 1 SGB V für das Jahr 2025 in Höhe von 2,5 Prozent durch das Bundesministerium für Gesundheit ergibt sich für privat versicherte Beschäftigte nunmehr ein Höchstbetrag für den Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung nach § 257 Abs. 2 SGB V ab 1. Januar 2025 von maximal 471,32 Euro. In der KAV-Info A-38-1-2024 vom 17. September 2024 lag noch der seinerzeit von der DKG prognostizierte durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,3 Prozent im Jahr 2025 den Berechnungen des Höchstbetrages zugrunde.
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12. December 2024
KAV-InfoBeitragszuschuss des Arbeitgebers zur Pflegeversicherung
Infolge der Erhöhung des Beitragssatzes der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte beträgt für privat versicherte Beschäftigte der Höchstbetrag für den Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Pflegeversicherung nach § 61 Abs. 2 SGB XI ab 1. Januar 2025 99,23 Euro. In der KAV-Info A-38-2-2024 vom 18. September 2024 lag noch der bisherige Beitragssatz zur Pflegeversicherung den Berechnungen des Höchstbetrages zugrunde.
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18. September 2024
KAV-InfoBeitragszuschuss des Arbeitgebers zur Pflegeversicherung
Sofern der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung zum kommenden Jahreswechsel entgegen den Erwartungen der Krankenkassen nicht geändert wird, beträgt für privat versicherte Beschäftigte der Höchstbetrag für den Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Pflegeversicherung nach § 61 Abs. 2 SGB XI ab 1. Januar 2025 voraussichtlich 93,71 Euro.
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17. September 2024
KAV-InfoBeitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung
Für privat versicherte Beschäftigte beträgt der Höchstbetrag für den Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung nach § 257 Abs. 2 SGB V ab 1. Januar 2025 voraussichtlich maximal 465,81 Euro.
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