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04. September 2024
KAV-InfoAnwendungsbereich des TVöD/VKA
Urteil des BAG vom 24.04.2024 - 4 AZR 195/23 -
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 24. April 2024 - 4 AZR 195/23 - entschieden, dass die Herausnahme der Beschäftigten in Gaststätten aus dem tariflichen Geltungsbereich des TVöD/VKA nach § 1 Abs. 2 Buchst. r TVöD/VKA nicht die Tätigkeit der*des Beschäftigten, sondern deren*dessen Einsatzort und damit den fachlich-betrieblichen Geltungsbereich betrifft. Ausgenommen vom TVöD sind daher nur Beschäftigte, die in einem Betrieb tätig werden, bei dem es sich seinem arbeitstechnischen Zweck nach um eine Gaststätte handelt.
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