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10. Juni 2022
KAV-InfoErsatzruhetage für Feiertagsarbeit
Urteil des BAG vom 08.12.2021 - 10 AZR 641/19 -
Nach der Rechtsprechung ist § 11 Abs. 3 Satz 2 ArbZG dahingehend auszulegen, dass der Ersatzruhetag, der nach der Vorschrift Arbeitnehmer*innen zu gewähren ist, die an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt werden, an einem Werktag im Zeitraum von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr liegen muss. Ein davon abweichender individueller Zeitraum mit einer Dauer von 24 Stunden genügt nicht.
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31. Mai 2018
KAV-InfoGesetz über Sonn- und Feiertage
Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage des Landes Schleswig-Holstein. Arbeitsrechtliche Behandlung eines Feiertags.
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19. Oktober 2017
KAV-InfoPfändungsschutz
Das BAG hat mit Urteil vom 23.08.2017, 10 AZR 859/16, entschieden, das es sich hierbei um Erschwerniszulagen handelt, die im Rahmen des Üblichen unpfändbar sind.
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16. September 2014
KAV-InfoVerminderung der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit bei gesetzlichen Feiertagen und Vorfesttagen
Nach § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-V, TVöD-S, TVöD-F und TVöD-E vermindert sich die regelmäßige Arbeitszeit für jeden gesetzlichen Feiertag, sowie für den 24. Dezember und 31. Dezember, sofern sie auf einen Werktag fallen, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden. Nach der hierzu...
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