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10. Juni 2022
KAV-InfoErsatzruhetage für Feiertagsarbeit
Urteil des BAG vom 08.12.2021 - 10 AZR 641/19 -
Nach der Rechtsprechung ist § 11 Abs. 3 Satz 2 ArbZG dahingehend auszulegen, dass der Ersatzruhetag, der nach der Vorschrift Arbeitnehmer*innen zu gewähren ist, die an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt werden, an einem Werktag im Zeitraum von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr liegen muss. Ein davon abweichender individueller Zeitraum mit einer Dauer von 24 Stunden genügt nicht.
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13. Oktober 2011
KAV-InfoZeitzuschläge für Feiertagsarbeit
Ostersonntag und Pfingstsonntag sind keine gesetzlichen Feiertage, so dass es für Arbeiten an diesen Tagen keinen Feiertagszuschlag gibt.
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11. Oktober 2011
KAV-InfoZeitzuschläge für Feiertagsarbeit
Ostersonntag und Pfingstsonntag sind keine gesetzlichen Feiertage, so dass es für Arbeiten an diesen Tagen keinen Feiertagszuschlag gibt.
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08. September 2011
KAV-InfoZeitzuschlag für Feiertagsarbeit
Der Begriff "Feiertag" ist von den Tarifvertragsparteien nicht definiert worden, daher ist auf die gesetzlichen Feiertage abzustellen. Der Ostersonntag und der Pfingstsonntag sind keine gesetzlichen Feiertage, so dass für diese Tage nur der Zuschlag für Sonntagsarbeit anfallen kann.
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10. August 2010
KAV-InfoZeitzuschlag für Feiertagsarbeit (§ 10 TV-V)
Der Zeitzuschlag für Feiertagsarbeit beträgt je Stunde 135 v. H. des auf eine Stunde entfallenden Anteils des monatlichen Entgelts der Stufe 1 der jeweiligen Entgeltgruppe nach Maßgabe der Stundenentgelttabelle (§ 10 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d TV-V). Die ab 01.01.2010 bzw. 01.01.2011 geltenden...
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