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21. Oktober 2020
KAV-InfoAußerordentliche Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer
Urteil des BAG vom 11.06.2020 - 2 AZR 442/19 -
Gemäß § 174 Abs. 5 SGB IX kann die außerordentliche Kündigung auch nach Ablauf der Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB erfolgen, wenn sie unverzüglich nach der Erteilung der Zustimmung des Integrationsamtes erklärt wird. Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass „unverzüglich“ weder „sofort“ bedeutet, noch dass damit eine starre Zeitvorgabe verbunden ist. Vielmehr kommt es auf eine verständige Abwägung der beiderseitigen Interessen an.
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28. Juni 2019
KAV-InfoBeschäftigungsanspruch schwerbehinderter Menschen
Der Arbeitgeber darf eine unternehmerische Entscheidung treffen, die zum Fortfall des bisherigen Arbeitsplatzes eines schwerbehinderten Beschäftigten führt. Dessen besonderer Beschäftigungsanspruch ist dann erst bei der Prüfung etwaiger Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.
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11. Juni 2019
KAV-InfoVerfall des Zusatzurlaubs für Schwerbehinderte
Das LAG Niedersachsen hat eine Informationspflicht in Anlehnung an die Urteile des EuGH vom 06.11.2018 und des BAG vom 19.02.2019 auch für den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte für erforderlich erachtet.
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08. Mai 2019
KAV-InfoGestuftes Ausschreibungsverfahren zulässig - Urteil LAG Schleswig-Holstein v. 18.12.2018
Eine externe Ausschreibung darf unter den Vorbehalt gestellt werden, dass externe Bewerber nur zum Zuge kommen, wenn sich nicht genug interne Bewerber finden (gestuftes Ausschreibungsverfahren). Bewirbt sich ein Schhwerbehinderter als externer Bewerber, so muss der öffentliche Arbeitgeber nicht zum Bewerbungsgespräch einladen, wenn genügend interne Bewerber vorhanden sind.
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08. Mai 2019
KAV-InfoEinladungspflicht zum Auswahlgespräch bei interner Stellenausschreibung
Ist bei einer internen Ausschreibung ein/e interner Bewerber/in zum Auswahlgespräch einzuladen, wenn solche Gespräche auch mit anderen Bewerbern stattfinden? Das LAG Brandenburg hat die Frage jetzt bejaht, während das Bundesverwaltungsgericht sie bisher verneint hatte. Es ist eine Revision hierzu beim BAG anhängig, 8 AZR 75/19
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