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23. April 2021
KAV-InfoBundesweit einheitliche Infektionsschutzmaßnahmen
Die Einführung einer bundesweit verbindlichen Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 wurde im Wege der Eilgesetzgebung durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite umgesetzt. Die damit einhergehenden Änderungen des Infektionsschutzgesetzes gelten nach ihrer gestrigen Verkündung im Bundesgesetzblatt ab dem 23. April 2021.
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16. April 2021
KAV-InfoBundeseinheitliche besondere Infektionsschutzmaßnahmen
Zum Infektionsschutz soll eine bundesweit verbindliche Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 eingeführt werden. Ferner soll die Bundesregierung ermächtigt werden, zur einheitlichen Festsetzung von Corona-Maßnahmen Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen. Außerdem ist eine erneute Ausdehnung des Leistungszeitraumes für den Bezug von Kinderkrankengeld vorgesehen.
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13. April 2021
KAV-InfoÄnderung des Infektionsschutzgesetzes am 31. März 2021 in Kraft getreten
Änderungen des Infektionsschutzgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat am 4. März 2021 ein „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) beschlossen, welches auch Änderungen des Infektionsschutzgesetzes vorsieht. Hiervon betroffen ist u. a. der Anspruch auf Entschädigung für erwerbstätige Eltern etwa im Fall von Kita- und Schulschließungen sowie angeordneter Quarantäne des Kindes (§ 56 Abs. 1a IfSG) sowie der Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG.
(Aktualisierung der KAV-Info A-12-2-2021 vom 22.03.2021)
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22. März 2021
KAV-InfoÄnderung des Infektionsschutzgesetzes
Änderungen des Infektionsschutzgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat am 4. März 2021 ein „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) beschlossen, welches auch Änderungen des Infektionsschutzgesetzes vorsieht. Hiervon betroffen ist u. a. der Anspruch auf Entschädigung für erwerbstätige Eltern etwa im Fall von Kita- und Schulschließungen sowie angeordneter Quarantäne des Kindes (§ 56 Abs. 1a IfSG) sowie der Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG.
Hinweis: Diese Info wurde mit KAV-Info A-14-1-2021 vom 06.04.2021 aktualisiert.
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18. Dezember 2020
KAV-InfoEntschädigung für Beschäftigte mit Kinderbetreuungspflichten
Mit einer Ergänzung des § 56 Abs. 1a IfSG stellt der Gesetzgeber klar, dass Beschäftigten mit Kinderbetreuungspflichten eine Entschädigung auch dann gewährt wird, wenn von der zuständigen Behörde aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben wird.
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