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18. Mai 2021
KAV-InfoAlternatives Entgeltanreiz-System
Mit diesem KAV-Info geben wir Hinweise zur Anwendung des Alternativen Entgeltanreiz-Systems nach § 18a TVöD, welches in Umsetzung der Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020 vereinbart worden ist. Teil der Tarifeinigung sind auch Änderungen am bisherigen System des Leistungsentgelts nach § 18 TVöD, die dazu führen, dass vor dem 25. Oktober 2020 abgeschlossene Dienst- und Betriebsvereinbarungen mit pauschaler oder undifferenzierter Verteilung des Leistungsentgeltvolumens als vereinbar mit der Zielsetzung des § 18 Abs. 1 TVöD gelten.
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