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25. Oktober 2021
KAV-InfoMeldepflichten der Beschäftigten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Änderungen bei der Arbeitsuchendmeldung zum 1. Januar 2022
Die Arbeitsuchendmeldung gem. § 38 Abs. 1 SGB III, die Personen bei der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit abzugeben haben, ist künftig nicht mehr an eine Form gebunden. Sie kann ab dem 1. Januar 2022 wie bisher persönlich oder auch auf andere Weise – z. B. elektronisch – erfolgen.
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