Suche

Suche

Suchbereich: Öffentliche Webseite

Es wurde(n) 1 Dokument(e) gefunden.
  • 09. November 2021

    KAV-Info

    Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers

    Umsetzung

    Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sind grundsätzlich verpflichtet, jede ihnen zugewiesene Tätigkeit zu verrichten, die den Merkmalen ihrer Entgeltgruppe entspricht, soweit ihnen diese Tätigkeit billigerweise zugemutet werden kann. Wird die*der Beschäftigte innerhalb der Dienststelle mit neuen Aufgaben betraut worden und damit umgesetzt, so hängt die Wirksamkeit der Umsetzung davon ab, ob sie sich im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers hält.
    Mehr ...