Richtlinien

Im unserem Tarifbereich existieren verschiedene Richtlinien der VKA, die von den Mitgliedern des KAV Schleswig-Holstein teils direkt, teils erst nach Freigabe durch den KAV unter bestimmten Voraussetzungen angewendet werden können.

  • VKA21. Mai 2020

    Arbeitsmarktzulage der VKA

    Mit der seit dem Jahr 2008 bestehenden Richtlinie über eine Arbeitsmarktzulage der VKA kann an Beschäftigte zusätzlich zu dem ihnen zustehenden Entgelt eine widerrufliche Zulage in Höhe von bis zu 20 Prozent der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe gezahlt werden. Die Anwendung der Richtlinie bedarf aufgrund eines Vorstandsbeschlusses des KAV vom 30.03.2009 der vorherigen „Freigabe“ durch die Geschäftsstelle des Kommunalen Arbeitgeberverbandes.
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