Onlineseminar: Eingruppierung und Bezahlung in Zeiten von Personalnot
mit Darstellung der Fachkräfte-RL in der Fassung vom 10.11.2023
Es gibt zu diesem Thema einen weiteren inhaltsgleichen Termin am 20. Februar 2024.
Hier geht es zum Termin am 20.02.2024 von 09.00-11.30 Uhr.
Unser langjähriger Referent Herr Manfred Reinfandt wird Ihnen in diesem Kurzseminar zulässige Spielräume innerhalb des TVöD - zum Teil im Zusammenspiel mit Beschlüssen des Vorstandes und mit Darstellung der Fachkräfte-RL in der Fassung vom 10.11.2023 - aufzeigen, die helfen können, dem Fachkräftemangel zu begegnen.
Unsere Mitglieder unterliegen der Tarifbindung des TVöD, unserem Satzungsrecht und den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts. Übertarifliche Leistungen, die nicht von unserem Verband ausdrücklich freigegeben wurden, sind deswegen unzulässig – eine Zahlung von übertariflichen Leistungen könnte u. U. sogar zur persönlichen Haftung des Personalverantwortlichen führen.
Inhalt
Bei der Einstellung, bei Höhergruppierungen und auch bei Stufensteigerungen besteht oftmals der Wunsch, das tariflich Zulässige zu nutzen, um Fachkräfte für die Verwaltung bzw. das Unternehmen zu gewinnen. Anhand zahlreicher Beispiele werden die Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt:
- Reinigungskräfte in EG 1 oder 2?
- Eingruppierung von Ungelernten auf dem Bauhof
- Eingruppierung von Facharbeiter*innen und Verwaltungsangestellten
- Techniker*innen/Meister*innen auf einer Ingenieursstelle
- SPA auf einer Erzieher*innenstelle
- Erzieher*innen auf einer Sozialarbeiter*innenstelle
Es werden konkrete Fälle besprochen, die an die Geschäftsstelle mit der Bitte herangetragen wurden, zu prüfen, ob die Möglichkeit einer zulässigen höheren Bezahlung besteht.
Im Zusammenhang mit der Eingruppierung steht auch die Ausbildungs- und Prüfungspflicht:
- Wann kann man hierauf verzichten?
- Für wen gilt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht gar nicht?
- Wann sind Abschlüsse gleichwertig?
- Voraussetzungen und Ablauf der verwaltungs- und betriebseigenen Arbeiter*innenprüfung, die eine Eingruppierung von ungelernten Arbeiter*innen in die EG 5 und höher zulässt
Ein weiteres Thema ist die Bestimmung der Stufe der Entgelttabelle bei Einstellungen: Sie werden sehen, dass Sie in besonderen Fällen sogar Berufsanfänger*innen die Stufe 4 gewähren können. Gerade bei Stufen haben Sie bei Neueinstellungen und auch im laufenden Beschäftigungsverhältnis einen Spielraum – wir möchten Ihnen aufzeigen, wie Sie diesen tarifkonform nutzen können.
Schließlich werden die Spielräume bei übertariflichen Leistungen aufgezeigt, die der Vorstand bisher auf Grundlage des § 7 in eingeschränktem Umfang zugelassen hat, u. a. zur Allgemeinen Arbeitsmarktzulage.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an alle Beschäftigten von Verwaltungen, die mit personalrechtlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem TVöD beschäftigt sind. Dies können sowohl Sachbearbeiter*innen, Fachbereichsleiter*innen als auch Bürgermeister*innen sein.
Technische Voraussetzungen
Wir verwenden für dieses Seminar Cisco Webex. Sie müssen Cisco Webex nicht auf Ihrem Endgerät installieren, sondern erhalten 1-2 Wochen vor dem Onlineseminar einen Link mit Zugangsdaten, über den Sie sich in das System einwählen können. Sie benötigen lediglich eine stabile Internetverbindung.
Eine Kamera ist nicht zwingend erforderlich. Ein Mikrofon ist erforderlich, falls Sie Fragen an den Referenten stellen möchten.