Seminare Seminar-Archiv

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Aktuelle Veranstaltungen finden Sie in der Seminar-Suche.
2023
  • 20. Juni 2023freie Plätze30

    Onlineseminar: Eingruppierung und Bezahlung in Zeiten von Personalnot

    Achtung: Dieser Termin ist leider ausgebucht. Wir bieten aufgrund hoher Nachfrage weitere inhaltsgleiche Termine an. Weitere Informationen finden Sie in der Seminarbeschreibung.

    In diesem Onlinekurzseminar werden zulässige Spielräume innerhalb des TVöD - zum Teil im Zusammenspiel mit Beschlüssen des Vorstandes des KAVSH - aufgezeigt, die helfen können, dem Fachkräftemangel zu begegnen.

    Unsere Mitglieder unterliegen der Tarifbindung des TVöD, unserem Satzungsrecht und den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts. Übertarifliche Leistungen, die nicht von unserem Verband ausdrücklich freigegeben wurden, sind deswegen unzulässig – eine Zahlung von übertariflichen Leistungen könnte u. U. sogar zur persönlichen Haftung des Personalverantwortlichen führen.

    Bei der Einstellung, bei Höhergruppierungen und auch bei Stufensteigerungen besteht oftmals der Wunsch, das tariflich Zulässige zu nutzen, um Fachkräfte für die Verwaltung bzw. das Unternehmen zu gewinnen. Anhand zahlreicher Beispiele werden die Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.

    Es werden konkrete Fälle besprochen, die an die Geschäftsstelle mit der Bitte herangetragen wurden, zu prüfen, ob die Möglichkeit einer zulässigen höheren Bezahlung besteht.
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  • 26. Juni 2023freie Plätze30

    Onlineseminar: Eingruppierung und Bezahlung in Zeiten von Personalnot

    Achtung: Dieser Termin ist leider ausgebucht. Wir bieten aufgrund hoher Nachfrage weitere inhaltsgleiche Termine an. Weitere Informationen finden Sie in der Seminarbeschreibung.

    In diesem Onlinekurzseminar werden zulässige Spielräume innerhalb des TVöD - zum Teil im Zusammenspiel mit Beschlüssen des Vorstandes des KAVSH - aufgezeigt, die helfen können, dem Fachkräftemangel zu begegnen.

    Unsere Mitglieder unterliegen der Tarifbindung des TVöD, unserem Satzungsrecht und den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts. Übertarifliche Leistungen, die nicht von unserem Verband ausdrücklich freigegeben wurden, sind deswegen unzulässig – eine Zahlung von übertariflichen Leistungen könnte u. U. sogar zur persönlichen Haftung des Personalverantwortlichen führen.

    Bei der Einstellung, bei Höhergruppierungen und auch bei Stufensteigerungen besteht oftmals der Wunsch, das tariflich Zulässige zu nutzen, um Fachkräfte für die Verwaltung bzw. das Unternehmen zu gewinnen. Anhand zahlreicher Beispiele werden die Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.

    Es werden konkrete Fälle besprochen, die an die Geschäftsstelle mit der Bitte herangetragen wurden, zu prüfen, ob die Möglichkeit einer zulässigen höheren Bezahlung besteht.
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  • 27. Juni 2023freie Plätze29

    Onlineseminar: Eingruppierung und Bezahlung in Zeiten von Personalnot

    Achtung: Dieser Termin ist leider ausgebucht. Wir bieten aufgrund hoher Nachfrage weitere inhaltsgleiche Termine an. Weitere Informationen finden Sie in der Seminarbeschreibung.

    In diesem Onlinekurzseminar werden zulässige Spielräume innerhalb des TVöD - zum Teil im Zusammenspiel mit Beschlüssen des Vorstandes des KAVSH - aufgezeigt, die helfen können, dem Fachkräftemangel zu begegnen.

    Unsere Mitglieder unterliegen der Tarifbindung des TVöD, unserem Satzungsrecht und den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts. Übertarifliche Leistungen, die nicht von unserem Verband ausdrücklich freigegeben wurden, sind deswegen unzulässig – eine Zahlung von übertariflichen Leistungen könnte u. U. sogar zur persönlichen Haftung des Personalverantwortlichen führen.

    Bei der Einstellung, bei Höhergruppierungen und auch bei Stufensteigerungen besteht oftmals der Wunsch, das tariflich Zulässige zu nutzen, um Fachkräfte für die Verwaltung bzw. das Unternehmen zu gewinnen. Anhand zahlreicher Beispiele werden die Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.

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  • 28. Juni 2023freie Plätze33

    Onlineseminar: Schulferienüberhang – Was ist zu beachten?

    Der tariflich zustehende Erholungsurlaub deckt nicht die gesamten Zeiten ab, in denen die Schulen wegen der Schulferien geschlossen sind. In diesem neu konzipierten Online-Kurzseminar wird praxisgerecht aufgezeigt, wie der sog. Schulferienüberhang rechtssicher eingearbeitet werden kann.
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  • 30. Juni 2023freie Plätze31

    Onlineseminar: Eingruppierung und Bezahlung in Zeiten von Personalnot

    Achtung: Dieser Termin ist leider ausgebucht. Wir bieten aufgrund hoher Nachfrage weitere inhaltsgleiche Termine an. Weitere Informationen finden Sie in der Seminarbeschreibung.

    In diesem Onlinekurzseminar werden zulässige Spielräume innerhalb des TVöD - zum Teil im Zusammenspiel mit Beschlüssen des Vorstandes des KAVSH - aufgezeigt, die helfen können, dem Fachkräftemangel zu begegnen.

    Unsere Mitglieder unterliegen der Tarifbindung des TVöD, unserem Satzungsrecht und den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts. Übertarifliche Leistungen, die nicht von unserem Verband ausdrücklich freigegeben wurden, sind deswegen unzulässig – eine Zahlung von übertariflichen Leistungen könnte u. U. sogar zur persönlichen Haftung des Personalverantwortlichen führen.

    Bei der Einstellung, bei Höhergruppierungen und auch bei Stufensteigerungen besteht oftmals der Wunsch, das tariflich Zulässige zu nutzen, um Fachkräfte für die Verwaltung bzw. das Unternehmen zu gewinnen. Anhand zahlreicher Beispiele werden die Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.

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  • 10. Juli 2023freie Plätze28

    Onlineseminar: Eingruppierung und Bezahlung in Zeiten von Personalnot

    Achtung: Dieser Termin ist leider ausgebucht. Wir bieten aufgrund hoher Nachfrage weitere inhaltsgleiche Termine an. Weitere Informationen finden Sie in der Seminarbeschreibung.

    In diesem Onlinekurzseminar werden zulässige Spielräume innerhalb des TVöD - zum Teil im Zusammenspiel mit Beschlüssen des Vorstandes des KAVSH - aufgezeigt, die helfen können, dem Fachkräftemangel zu begegnen.

    Unsere Mitglieder unterliegen der Tarifbindung des TVöD, unserem Satzungsrecht und den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts. Übertarifliche Leistungen, die nicht von unserem Verband ausdrücklich freigegeben wurden, sind deswegen unzulässig – eine Zahlung von übertariflichen Leistungen könnte u. U. sogar zur persönlichen Haftung des Personalverantwortlichen führen.

    Bei der Einstellung, bei Höhergruppierungen und auch bei Stufensteigerungen besteht oftmals der Wunsch, das tariflich Zulässige zu nutzen, um Fachkräfte für die Verwaltung bzw. das Unternehmen zu gewinnen. Anhand zahlreicher Beispiele werden die Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.

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