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30. Juni 2025
KAV-InfoBefristetes Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds
Urteil des BAG vom 18.06.2025 - 7 AZR 50/24 -
Wir geben Ihnen eine Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zur Kenntnis, in der das Gericht darauf hinweist, dass ein nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zulässig befristetes Arbeitsverhältnis auch dann mit Ablauf der vereinbarten Befristung endet, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt worden ist.
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09. September 2025freie Plätze0
SeminarOnlineseminar: Befristete Arbeitsverträge rechtssicher gestalten
In diesem Onlineseminar werden die Möglichkeiten und Grenzen des Befristungsrechts nach den Vorgaben des TzBfG, BEEG und TVöD systematisch und an einer Vielzahl von Beispielen praxisgerecht dargestellt. Behandelt werden u. a. die aktuelle Rechtsprechung zu den einzelnen Befristungsgründen, die angekündigten Änderungen im Befristungsrecht, die Kettenbefristung, die Darstellung der Besonderheiten im TVöD und die Beteiligungsrechte von Betriebs- und Personalrat.
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26. September 2024freie Plätze0
SeminarOnlineseminar: Befristete Arbeitsverträge rechtssicher gestalten
In diesem Onlineseminar werden die Möglichkeiten und Grenzen des Befristungsrechts nach den Vorgaben des TzBfG, BEEG und TVöD systematisch und an einer Vielzahl von Beispielen praxisgerecht dargestellt. Behandelt werden u. a. die aktuelle Rechtsprechung zu den einzelnen Befristungsgründen, die angekündigten Änderungen im Befristungsrecht, die Kettenbefristung, die Darstellung der Besonderheiten im TVöD und die Beteiligungsrechte von Betriebs- und Personalrat.
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28. Juni 2022
DownloadFlexible Arbeitszeitgestaltung mit 25%iger Erhöhungsoption (Stand: November 2021)
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11. Dezember 2019
KAV-Info2-Jahres-Zeitraum für sachgrundlose Beffristung
Bereits die Anreise am Vortag des eigentlichen Arbeitsbeginns kann dazu führen, dass dieser Tag bei der Berechnung des 2-Jahres-Zeitraums für die sachgrundlose Befristung "mitzählt". So kann ein unbeabsichtigtes unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen. Ob das Urteil des LAG Düsseldorf Bestand haben wird, halten wir für fraglich. Für die Praxis ist jedoch Vorsicht geboten.
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