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26. September 2024freie Plätze33
SeminarOnlineseminar: Befristete Arbeitsverträge rechtssicher gestalten
In diesem Onlineseminar werden die Möglichkeiten und Grenzen des Befristungsrechts nach den Vorgaben des TzBfG, BEEG und TVöD systematisch und an einer Vielzahl von Beispielen praxisgerecht dargestellt. Behandelt werden u. a. die aktuelle Rechtsprechung zu den einzelnen Befristungsgründen, die angekündigten Änderungen im Befristungsrecht, die Kettenbefristung, die Darstellung der Besonderheiten im TVöD und die Beteiligungsrechte von Betriebs- und Personalrat.
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06. November 2023freie Plätze30
SeminarOnlineseminar: Befristete Arbeitsverträge rechtssicher gestalten
In diesem Onlineseminar werden die Möglichkeiten und Grenzen des Befristungsrechts nach den Vorgaben des TzBfG, BEEG und TVöD systematisch und an einer Vielzahl von Beispielen praxisgerecht dargestellt. Behandelt werden u. a. die aktuelle Rechtsprechung zu den einzelnen Befristungsgründen, die angekündigten Änderungen im Befristungsrecht, die Kettenbefristung, die Darstellung der Besonderheiten im TVöD und die Beteiligungsrechte von Betriebs- und Personalrat.
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28. Juni 2022
DownloadFlexible Arbeitszeitgestaltung mit 25%iger Erhöhungsoption (Stand: November 2021)
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14. November 2022freie Plätze54
SeminarBefristete Arbeitsverträge rechtssicher gestalten
In dem Onlineseminar werden die Möglichkeiten und Grenzen des Befristungsrechts nach den Vorgaben des TzBfG, BEEG und TVöD systematisch und an einer Vielzahl von Beispielen praxisgerecht dargestellt. Behandelt werden u. a. die aktuelle Rechtsprechung zu den einzelnen Befristungsgründen, die angekündigten Änderungen im Befristungsrecht, die Kettenbefristung, die Darstellung der Besonderheiten im TVöD und die Beteiligungsrechte von Betriebs- und Personalrat.
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11. Dezember 2019
KAV-Info2-Jahres-Zeitraum für sachgrundlose Beffristung
Bereits die Anreise am Vortag des eigentlichen Arbeitsbeginns kann dazu führen, dass dieser Tag bei der Berechnung des 2-Jahres-Zeitraums für die sachgrundlose Befristung "mitzählt". So kann ein unbeabsichtigtes unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen. Ob das Urteil des LAG Düsseldorf Bestand haben wird, halten wir für fraglich. Für die Praxis ist jedoch Vorsicht geboten.
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