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15. Juni 2026freie Plätze38
SeminarOnlineseminar: Anordnung der ärztlichen Untersuchung nach § 3 Abs. 4 TVöD
In diesem Onlinekurzseminar wird aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber Einstellungsuntersuchungen vornehmen und später Pflichtuntersuchungen anordnen können. Es wird über rechtliche Vorgaben und notwendige Beteiligungen (Personalrat etc.) informiert und besprochen, wie die Arbeitgeberseite reagieren kann, falls sich Beschäftigte einer angeordneten Untersuchung in rechtswidriger Weise entziehen oder nicht vollständig mitwirken.
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04. April 2017
KAV-InfoAußerordentliche Kündigung
Die beharrliche Weigerung an einer nach vorgenannter Vorschrift rechtmäßig angeordneten Untersuchung teilzunehmen, rechtfertigt auch eine fristlose Kündigung eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers, so das LAG Hamm. Mehr…
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21. August 2009
KAV-InfoÄrztliche Untersuchung
Das LAG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 12.05.2009, 5 Sa 458/08, entschieden, dass der Arbeitgeber bei begründeter Veranlassung berechtigt ist, Beschäftigte zu verpflichten, durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass sie zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage sind (§ 3 Abs. 4 Satz 1 TVöD).
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