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12. Januar 2026
KAV-InfoRentenpaket 2025
Am 1. Januar 2026 ist das sog. Rentenpaket 2025 in Kraft getreten. Es enthält drei Elemente: die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau, die sogenannte Vollendung der Mütterrente und eine neue Regelung zur Weiterbeschäftigung von Rentner*innen.
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10. Dezember 2025
KAV-InfoBundestag beschließt Rentenpaket 2025
Der Bundestag hat am 5. Dezember 2025 das sogenannte Rentenpaket der Bundesregierung beschlossen. Damit soll die gesetzliche Rente stabil gehalten werden. Teil des Rentenpakets ist auch eine Regelung, mit der das Anschlussverbot nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG für Arbeitnehmer*innen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben wird.
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30. Juni 2025
KAV-InfoBefristetes Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds
Urteil des BAG vom 18.06.2025 - 7 AZR 50/24 -
Wir geben Ihnen eine Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zur Kenntnis, in der das Gericht darauf hinweist, dass ein nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zulässig befristetes Arbeitsverhältnis auch dann mit Ablauf der vereinbarten Befristung endet, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt worden ist.
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29. August 2022
KAV-InfoSachgrundlose Befristung gem. § 14 Abs. 2 TzBfG
Urteil des BAG vom 15.12.2021 - 7 AZR 530/20 -
Das in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG normierte Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber wirkt grundsätzlich uneingeschränkt. Ausnahmen sind nur nach bestimmten vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Kriterien möglich. So kann die Anwendung des Vorbeschäftigungsverbots für die Arbeitsvertragsparteien insbesondere dann unzumutbar sein, wenn eine Vorbeschäftigung von sehr kurzer Dauer gewesen ist. Mit dem Kriterium der „sehr kurzen Dauer“ befasst sich des BAG in seinem Urteil vom 15.12.2021 - 7 AZR 530/20 -.
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30. April 2021
KAV-InfoÄnderungen im Befristungsrecht geplant
Ein aktueller Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht Änderungen des allgemeinen Befristungsrechts vor. So soll im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) die Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung eingeschränkt und Kettenbefristungen begrenzt werden.
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