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22. Juni 2026freie Plätze26
SeminarOnlineseminar: Eingruppierung leicht gemacht
In diesem Ganztags-Onlineseminar liegt der Fokus auf den grundsätzlichen Regelungen der Eingruppierung. Das Basiswissen wird einfach und verständlich vermittelt. Anhand von praxisnahen Fällen erarbeiten Sie im Seminar auch konkrete Stellenbewertungen gemeinsam. Dabei vermittelt der Dozent Schritt für Schritt das Grundlagenwissen. Sie lernen, wie man Eingruppierungsfragen systematisch angeht und Höhergruppierungsanträge professionell und rechtssicher bearbeitet.
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02. Januar 2024
KAV-InfoPflicht zur Kenntnisnahme einer Dienstplanänderung
BAG, Urteil vom 23.08.2023 - 5 AZR 349/22 -
Ist der Arbeitgeber nach den betrieblichen Regeln berechtigt, die Arbeitsleistung für den darauffolgenden Tag hinsichtlich Zeit und Ort zu konkretisieren, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die per SMS mitgeteilte Weisung zur Kenntnis zu nehmen, auch wenn diese ihn in seiner Freizeit erreicht. Die Kenntnisnahme einer solchen Weisung in der Freizeit stellt keine Arbeitszeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinne dar. Dies hat das BAG mit Urteil vom 23.08.2023 - 5 AZR 349/22 - entschieden.
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09. November 2021
KAV-InfoDirektionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers
Umsetzung
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sind grundsätzlich verpflichtet, jede ihnen zugewiesene Tätigkeit zu verrichten, die den Merkmalen ihrer Entgeltgruppe entspricht, soweit ihnen diese Tätigkeit billigerweise zugemutet werden kann. Wird die*der Beschäftigte innerhalb der Dienststelle mit neuen Aufgaben betraut worden und damit umgesetzt, so hängt die Wirksamkeit der Umsetzung davon ab, ob sie sich im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers hält.
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03. Juni 2020
KAV-InfoStufenzuordnung nach Überleitung in die neue Entgeltordnung
Das Landesarbeitsgericht München hat in einem Urteil vom 16.12.2019 - Bundesarbeitsgericht BAG) hat mit Urteil vom 28.11.2019 - 8 AZR 125/18 - entschieden, dass der Arbeitnehmer, der eine unwirksame Versetzung befolgt, Anspruch auf Ersatz der zusätzlichen Fahrtkosten hat, die für die Fahrten von seiner Wohnung zu dem Arbeitsort, an den er versetzt wurde, entstehen. Für die Bemessung der Fahrtkosten ist der in § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 JVEG festgelegte Kilometersatz von 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer zugrunde zu legen.
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30. Juni 2016
KAV-Info"Vorsorgliche" Änderungskündigung
Kann der Arbeitgeber sein Ziel durch Ausübung des Direktionsrechts erreichen, so ist eine stattdessen erklärte Änderungskündigung unverhältnismäßig. Ist aber die Reichweite des Direktionsrechts unklar, so darf der Arbeitgeber eine Änderungskündigung für den Fall aussprechen, dass seine Weisung außerhalb seines Direktionsrechts lag.
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