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30. Juni 2025
KAV-InfoBefristetes Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds
Urteil des BAG vom 18.06.2025 - 7 AZR 50/24 -
Wir geben Ihnen eine Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zur Kenntnis, in der das Gericht darauf hinweist, dass ein nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zulässig befristetes Arbeitsverhältnis auch dann mit Ablauf der vereinbarten Befristung endet, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt worden ist.
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09. September 2025freie Plätze0
SeminarOnlineseminar: Befristete Arbeitsverträge rechtssicher gestalten
In diesem Onlineseminar werden die Möglichkeiten und Grenzen des Befristungsrechts nach den Vorgaben des TzBfG, BEEG und TVöD systematisch und an einer Vielzahl von Beispielen praxisgerecht dargestellt. Behandelt werden u. a. die aktuelle Rechtsprechung zu den einzelnen Befristungsgründen, die angekündigten Änderungen im Befristungsrecht, die Kettenbefristung, die Darstellung der Besonderheiten im TVöD und die Beteiligungsrechte von Betriebs- und Personalrat.
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29. August 2022
KAV-InfoSachgrundlose Befristung gem. § 14 Abs. 2 TzBfG
Urteil des BAG vom 15.12.2021 - 7 AZR 530/20 -
Das in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG normierte Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber wirkt grundsätzlich uneingeschränkt. Ausnahmen sind nur nach bestimmten vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Kriterien möglich. So kann die Anwendung des Vorbeschäftigungsverbots für die Arbeitsvertragsparteien insbesondere dann unzumutbar sein, wenn eine Vorbeschäftigung von sehr kurzer Dauer gewesen ist. Mit dem Kriterium der „sehr kurzen Dauer“ befasst sich des BAG in seinem Urteil vom 15.12.2021 - 7 AZR 530/20 -.
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28. Juni 2022
DownloadFlexible Arbeitszeitgestaltung mit 25%iger Erhöhungsoption (Stand: November 2021)
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30. April 2021
KAV-InfoÄnderungen im Befristungsrecht geplant
Ein aktueller Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht Änderungen des allgemeinen Befristungsrechts vor. So soll im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) die Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung eingeschränkt und Kettenbefristungen begrenzt werden.
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