Suchbereich: Öffentliche Webseite
-
25. August 2023freie Plätze30
SeminarOnlineseminar: Aktuelle Fragen zur Entgeltumwandlung und zu vermögenswirksamen Leistungen für Arbeitnehmer*innen im kommunalen öffentlichen Dienst
Das Onlinekurzseminar gibt Hinweise zur Umsetzung des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer*innen im kommunalen öffentlichen Dienst. In diesem Zusammenhang werden Möglichkeiten der Förderung der Entgeltumwandlung in Form der Gewährung eines Arbeitgeberzuschusses aufgezeigt und Erläuterungen zu den in § 23 Abs. 1 TVöD geregelten vermögenswirksamen Leistungen gegeben. Außerdem werden aktuelle Fragen aus der Praxis geklärt.
Mehr ... -
18. Januar 2023
KAV-InfoEntgeltumwandlung
Aufgrund von Rückmeldungen aus der Praxis haben wir unsere KAV-Info A-27-7-2022, mit der wir über den Beschluss des Vorstandes des KAV Schleswig-Holstein zum Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung informiert haben, aktualisiert.
Mehr ... -
07. Juli 2022
KAV-InfoEntgeltumwandlung
Die Mitgliederversammlung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat einen Beschluss zur übertariflichen Gewährung eines Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Abs. 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) gefasst. Mit dieser Info geben wir Hinweise zur Umsetzung des Beschlusses in unserem Verbandsbereich.
Mehr ... -
04. Februar 2022
KAV-InfoEntgeltumwandlung
Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG
Die Tarifvertragsparteien haben die seit 2018 ruhenden Tarifverhandlungen zum ATV/ATV-K und zum TV-EUmw/VKA wieder aufgenommen. Im Auftakttermin haben die Gewerkschaften eine Forderung in Bezug auf den Umgang mit dem Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung gem. § 1a Abs. 1a BetrAVG aufgestellt, zu der es noch Klarstellungsbedarf gibt; bis zum nächsten Verhandlungstermin soll eine Sachverhaltsaufklärung erfolgen.
Mehr ... -
01. Dezember 2021
KAV-InfoEntgeltumwandlung
Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass mit dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) eine abweichende Regelung zu dem gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1a BetrAVG besteht. Kommunale Arbeitgeber, die unter den Geltungsbereich des TV-EUmw/VKA fallen, müssen daher auch nach Ende der Übergangsfrist des § 26a BetrAVG am 31.12.2021 die Entgeltumwandlungsvereinbarungen nicht bezuschussen.
Hinweis: Mit KAV-Info A-5-5-2022 vom 04.02.2022 berichten wir über den Auftakttermin zu den unten erwähnten Tarifverhandlungen zum ATV/ATV-K, der am 24. Januar 2022 stattfand.
Mehr ...