Suchbereich: Öffentliche Webseite
-
21. September 2023 Kielfreie Plätze20
SeminarPräsenzseminar: Eingruppierung und Bezahlung ehemaliger Arbeiter*innen
Unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH und mit ausführlichen Hinweisen zum TV-Winterdienst
Achtung: Sie buchen den Termin am 21.09.2023 von 09.30-15.30 Uhr. Wir bieten aufgrund hoher Nachfrage einen inhaltsgleichen Termin am 05.10.2023 von 09.30-15.30 Uhr an.
Seminar zur Eingruppierung und Bezahlung (ehemaliger) Arbeiter*innen unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH und mit ausführlichen Hinweisen zum TV-Winterdienst
Mehr ... -
06. November 2023freie Plätze50
SeminarOnlineseminar: Befristete Arbeitsverträge rechtssicher gestalten
In diesem Onlineseminar werden die Möglichkeiten und Grenzen des Befristungsrechts nach den Vorgaben des TzBfG, BEEG und TVöD systematisch und an einer Vielzahl von Beispielen praxisgerecht dargestellt. Behandelt werden u. a. die aktuelle Rechtsprechung zu den einzelnen Befristungsgründen, die angekündigten Änderungen im Befristungsrecht, die Kettenbefristung, die Darstellung der Besonderheiten im TVöD und die Beteiligungsrechte von Betriebs- und Personalrat.
Mehr ... -
23. Mai 2023freie Plätze30
SeminarOnlineseminar: Aktuelle Rechtsprechung im Arbeits- und Tarifrecht 2023
In diesem jährlich aktualisierten Onlineseminar werden durch die in der Rechtsberatung und Rechtsvertretung erfahrenen Referent*innen praxisnah und verständlich die wesentlichen aktuellen höchst- und obergerichtlichen Entscheidungen im Arbeits- und Tarifrecht dargestellt.
Es wird erläutert, wie und mit welchen Instrumentarien in zulässiger, effektiver Weise auf arbeits- und tarifrechtliche Probleme – erfolgreich – reagiert und vor allem auch arbeitgeberseitig agiert werden kann.
Mehr ... -
29. August 2022
KAV-InfoSachgrundlose Befristung gem. § 14 Abs. 2 TzBfG
Urteil des BAG vom 15.12.2021 - 7 AZR 530/20 -
Das in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG normierte Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber wirkt grundsätzlich uneingeschränkt. Ausnahmen sind nur nach bestimmten vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Kriterien möglich. So kann die Anwendung des Vorbeschäftigungsverbots für die Arbeitsvertragsparteien insbesondere dann unzumutbar sein, wenn eine Vorbeschäftigung von sehr kurzer Dauer gewesen ist. Mit dem Kriterium der „sehr kurzen Dauer“ befasst sich des BAG in seinem Urteil vom 15.12.2021 - 7 AZR 530/20 -.
Mehr ... -
30. April 2021
KAV-InfoÄnderungen im Befristungsrecht geplant
Ein aktueller Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht Änderungen des allgemeinen Befristungsrechts vor. So soll im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) die Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung eingeschränkt und Kettenbefristungen begrenzt werden.
Mehr ...