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28. April 2016
KAV-InfoEinladung eines schwerbehinderten Bewerbers bei vorgezogenem Eignungstest
Eignungstests sind regelmäßig Bestandteil des Auswahlverfahrens. Schwerbehinderte Bewerber, die dem Anforderungsprofil entsprachen, werden vom öffentlichen Arbeitgeber benachteiligt, wenn sie nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, weil sie einen Eignungstest nicht bestanden haben.
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20. August 2013
KAV-InfoDiskriminierung Schwerbehinderter
Das Bundesarbeitsgericht hat mir Urteil vom 24.01.2013, 8 AZR 188/12, entschieden, dass die fehlende Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch und die dadurch ggf. vorliegende Diskriminierung nicht durch die Einladung anderer schwerbehinderter Bewerber geheilt werden kann, auch wenn diese in überporportionalem Maße eingeladen wurden.
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18. Februar 2013
KAV-InfoEinladung eines Schwerbehinderten zum Vorstellungsgespräch
Weist ein/e Bewerber/in versteckt auf eine Schwerbehinderung hin, empfiehlt sich eine schriftliche Rückfrage beim Bewerber. Hierfür stellen wir Ihnen ein Muster zur Verfügung. Mehr…
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30. November 2012
KAV-InfoSchwerbehinderter Bewerber
Solange die Eignung nicht offensichtlich fehlt, ist der schwerbehinderte Bewerber im öffentlichen Dienst zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Eine schlechtere Eignung nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG macht die Einladung des schwerbehinderten Bewerbers nicht entbehrlich, so das BAG. Mehr...
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11. September 2012
KAV-InfoStellenbesetzung
Für die Frage, ob dem Bewerber die fachliche Eignung offensichtlich fehlt, ist auf die veröffentlichte Stellenbeschreibung abzustellen, so das BAG. Mehr...
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