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25. März 2021
KAV-InfoFeststellung der Arbeitsunfähigkeit während der Corona-Krise
Versicherte mit leichten Atemwegserkrankungen können nach einem neuen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses auch weiterhin nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Die Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.
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22. Oktober 2020
KAV-InfoFeststellung der Arbeitsunfähigkeit während der Corona-Krise
Versicherte mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können nach einem neuen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses befristet vom 19. Oktober 2020 vorerst bis 31. Dezember 2020 nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit ausgestellt bekommen.
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23. Januar 2020
KAV-InfoDrittes Bürokratieentlastungsgesetz ändert zahlreiche Bestimmungen
Wichtige Neuerungen in Entgeltfortzahlungsgesetz sowie Teilzeit- und Befristungsgesetz
Weniger Bürokratie: Änderungen gibt es unter anderem bezüglich der Formvorschriften bei Krankschreibungen, Entscheidungen zu Teilzeitarbeit, Fortbildungsstufen, Ausbildungsvergütung und Teilzeitberufsausbildung.
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11. April 2013
KAV-InfoArbeitsunfähigkeit
Das BAG hat darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber das Recht hat, eine AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung zu verlangen. Mehr…
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20. September 2012
KAV-InfoArbeitsunfähigkeit
Der Beschäftigte ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen (Mitteilungspflicht). Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Beschäftigte eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen (Vorlagepflicht). Mehr...
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