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12. Juni 2020
KAV-InfoEntschädigung für Verdienstausfälle bei unvermeidbarer Kinderbetreuung
Der Gesetzgeber hat den Entschädigungsanspruch von Eltern, den sie für Verdienstausfälle gelten machen können, die durch die Betreuung ihrer Kinder und den damit verbundenen Arbeitsausfall während der Corona-Pandemie entstehen, von 6 Wochen auf künftig 10 Wochen, für Alleinerziehende 20 Wochen verlängert. Zudem wird sichergestellt, dass der Anspruch auch erwerbstätigen Personen zusteht, die hilfebedürftige Menschen mit Behinderung selbst beaufsichtigen, betreuen oder pflegen, und zwar unabhängig von deren Alter.
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02. Juni 2020
KAV-InfoZahlung einer COVID-19-Prämie für Beschäftigte in den Gesundheits-ämtern bzw. dem öffentlichen Gesundheitsdienst möglich
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Vorstand und der Fachausschuss für Krankenhäuser des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Schleswig-Holstein haben zum Thema „mögliche Zahlung einer COVID-19-Prämie“ folgende Beschlüsse gefasst:
„Den Mitgliedern des KAV Schleswig-Holstein wird...
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22. Mai 2020
KAV-InfoFeststellung der Arbeitsunfähigkeit während der Corona-Krise
Versicherte mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können nach einem neuen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses nunmehr noch bis zum 31. Mai 2020 nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit ausgestellt bekommen. Aufgrund der bisherigen Beschlusslage wäre diese Möglichkeit am 18. Mai 2020 ausgelaufen.
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22. Mai 2020
KAV-InfoWeitere Hilfsmaßnahmen zur Abfederung der Corona-Krise
Der Bundestag hat ein weiteres Schutzpaket im Kampf gegen das Coronavirus beschlossen. Mit mehr Tests, Hilfen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegefachkräfte sowie einer Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) sollen die Auswirkungen der Pandemie besser aufgefangen werden. Das Pandemieschutzgesetz II sieht auch Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und Hilfen für Auszubildende in Gesundheitsberufen vor.
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22. Mai 2020
KAV-InfoFeststellung der Arbeitsunfähigkeit während der Corona-Krise
Versicherte mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können nach einem neuen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses nunmehr noch bis zum 31. Mai 2020 nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit ausgestellt bekommen. Aufgrund der bisherigen Beschlusslage wäre diese Möglichkeit am 18. Mai 2020 ausgelaufen.
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