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09. März 2023freie Plätze28
SeminarUrlaub 2023 – Alles neu oder was?
In diesem Onlineseminar erhalten Sie praxisnah und verständlich einen Überblick über alle urlaubsrechtlichen Regelungen und die für die arbeitsrechtliche Praxis wesentlichen Entwicklungen in der Rechtsprechung.
Die in der Fortbildung, Rechtsberatung und Rechtsvertretung erfahrenen Referenten stellen Ihnen strukturiert sowohl die „Basics“ des Urlaubsrechts dar als auch dessen Besonderheiten. Alle wesentlichen Fragestellungen werden im Seminar angesprochen und mit praxisrelevanten Lösungen beantwortet. Sie erhalten dabei einen Überblick über die aktuell relevante arbeitsgerichtliche Rechtsprechung und die hierzu erarbeiteten Hinweise.
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29. August 2022
InhaltHinweise zum Erholungsurlaub
Darstellung der Rechtslage nach den §§ 26 ff. TVöD
Wir stellen Ihnen Hinweise zum Erholungsurlaub für eine rechtssichere und praxistaugliche Handhabung der Tarifnormen zur Verfügung. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der Rechtslage nach dem TVöD (§§ 26 ff.).
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26. August 2022
KAV-InfoHinweise zum Erholungsurlaub (§§ 26 ff. TVöD)
Darstellung der Rechtslage nach den §§ 26 ff. TVöD
Auf unserer Website im Bereich "KAVSH intern" geben wir in der Rubrik „Aus unserer Beratungspraxis“ Hinweise für eine rechtssichere und praxistaugliche Handhabung der Tarifnormen zum Erholungsurlaub. Dabei wird im Wesentlichen auf die Rechtslage nach dem TVöD abgestellt.
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03. June 2020
KAV-InfoAltersteilzeit im Blockmodell – Kein Urlaub für die Freistellungsphase
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit der Fragestellung auseinandergesetzt, ob Beschäftigten, die im Rahmen der Altersteilzeit im Blockmodell beschäftigt werden, für den Zeitraum, in dem sie sich in der Freistellungsphase befinden, Anspruch auf Erholungsurlaub zusteht. Dies hat das BAG verneint.
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15. January 2020
KAV-InfoArbeitgeber müssen auf Verfall von Urlaubsanspruch hinweisen
KAV S-H erinnert an Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu „Resturlaub“
Arbeitgeber haben jedes Jahr erneut ihrer Mitwirkungsobliegenheit nachzukommen, indem sie Arbeitnehmer über den möglichen Verfall von Ansprüchen auf bestehenden Resturlaub unterrichten.
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