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07. May 2026
KAV-InfoAusbildungs- und Prüfungspflicht gem. Nr. 7 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung
Urteil des BAG vom 21.01.2026 - 4 AZR 21/25 -
Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit den Voraussetzungen der Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach der Vorbemerkung Nr. 7 zur Entgeltordnung befasst und klargestellt, dass für die Vergütung nach der Entgeltgruppe 9a TVöD grundsätzlich der erfolgreiche Abschluss der Ersten Prüfung erforderlich ist. Eine außerhalb des kommunalen Bereichs abgelegte Prüfung ist nur dann gleichwertig, wenn sie entsprechendes Fachwissen (u. a. Staats-, Verwaltungs- und Kommunalrecht) nachweist.
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20. March 2026
KAV-InfoAnwendungsbereich des § 17 Abs. 4 TVöD
Anwendungsbereich des § 17 Abs. 4 TVöD
Wir geben Ihnen Hinweise zum Anwendungsbereich des § 17 Abs. 4 TVöD. Diese Vorschrift regelt die Stufenzuordnung bei Höher- und Herabgruppierungen im bestehenden Arbeitsverhältnis.
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07. Dezember 2026freie Plätze22
SeminarOnlineseminar: Eingruppierung leicht gemacht
In diesem Ganztags-Onlineseminar liegt der Fokus auf den grundsätzlichen Regelungen der Eingruppierung. Das Basiswissen wird einfach und verständlich vermittelt. Anhand von praxisnahen Fällen erarbeiten Sie im Seminar auch konkrete Stellenbewertungen gemeinsam. Dabei vermittelt der Dozent Schritt für Schritt das Grundlagenwissen. Sie lernen, wie man Eingruppierungsfragen systematisch angeht und Höhergruppierungsanträge professionell und rechtssicher bearbeitet.
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18. Februar 2027freie Plätze24
SeminarOnlineseminar: Eingruppierung und Bezahlung in Zeiten von Personalnot - mit Darstellung der Fachkräfte-Richtlinie
mit Darstellung der Fachkräfte-Richtlinie
In diesem Onlinekurzseminar werden zulässige Spielräume innerhalb des TVöD - zum Teil im Zusammenspiel mit Beschlüssen des Vorstandes des KAVSH und mit Darstellung der Fachkräfte-Richtlinie - aufgezeigt, die helfen können, dem Fachkräftemangel zu begegnen.
Unsere Mitglieder unterliegen der Tarifbindung des TVöD, unserem Satzungsrecht und den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts. Übertarifliche Leistungen, die nicht von unserem Verband ausdrücklich freigegeben wurden, sind deswegen unzulässig – eine Zahlung von übertariflichen Leistungen könnte u. U. sogar zur persönlichen Haftung des Personalverantwortlichen führen.
Bei der Einstellung, bei Höhergruppierungen und auch bei Stufensteigerungen besteht oftmals der Wunsch, das tariflich Zulässige zu nutzen, um Fachkräfte für die Verwaltung bzw. das Unternehmen zu gewinnen. Anhand zahlreicher Beispiele werden die Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.
Es werden konkrete Fälle besprochen, die an die Geschäftsstelle mit der Bitte herangetragen wurden, zu prüfen, ob die Möglichkeit einer zulässigen höheren Bezahlung besteht.
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03. Dezember 2026 Kielfreie Plätze18
SeminarPräsenzseminar: Eingruppierung und Bezahlung ehemaliger Arbeiter*innen (mit Hinweisen zum Winterdienst)
unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH
Seminar zur Eingruppierung und Bezahlung (ehemaliger) Arbeiter*innen unter Berücksichtigung des TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH und mit ausführlichen Hinweisen zum Winterdienst
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01. December 2016
KAV-InfoSonderrundschreiben Stellenbewertung Eingruppierung
Leitfaden zur Stellenbewertung und Eingruppierung
Dieser Leitfaden soll dazu dienen, tarifrechtlich korrekte und praxisnahe Hilfestellungen zur Stellenbewertung und Eingruppierung von Beschäftigten zu geben. Der Leitfaden konzentriert sich auf die Grundbegriffe des Eingruppierungsrechts, die die...
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