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05. November 2021
KAV-InfoNebenjob als Notärzt*in regelmäßig versicherungspflichtig
Urteile des Bundessozialgerichts vom 19.10.2021 (- B 12 KR 29/19 R -, - B 12 R 9/20 R -, - B 12 R 10/20 R -)
Ärzt*innen, die im Nebenjob immer wieder als Notärzt*in im Rettungsdienst tätig sind, sind währenddessen regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies hat das Bundessozialgericht am 19. Oktober 2021 in drei Fällen entschieden.
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22. Februar 2018
KAV-InfoNebenberuflich tätige Notärzte
Änderungen des SGB IV zur Sozialversicherungspflicht von nebenberuflich tätigen Notärzten. Verbleib in der gesetzlichen Unfallversicherung.
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