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Es wurde(n) 21 Dokument(e) gefunden.
  • 10. Juli 2023freie Plätze28

    Seminar

    Onlineseminar: Eingruppierung und Bezahlung in Zeiten von Personalnot

    Achtung: Dieser Termin ist leider ausgebucht. Wir bieten aufgrund hoher Nachfrage weitere inhaltsgleiche Termine an. Weitere Informationen finden Sie in der Seminarbeschreibung.

    In diesem Onlinekurzseminar werden zulässige Spielräume innerhalb des TVöD - zum Teil im Zusammenspiel mit Beschlüssen des Vorstandes des KAVSH - aufgezeigt, die helfen können, dem Fachkräftemangel zu begegnen.

    Unsere Mitglieder unterliegen der Tarifbindung des TVöD, unserem Satzungsrecht und den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts. Übertarifliche Leistungen, die nicht von unserem Verband ausdrücklich freigegeben wurden, sind deswegen unzulässig – eine Zahlung von übertariflichen Leistungen könnte u. U. sogar zur persönlichen Haftung des Personalverantwortlichen führen.

    Bei der Einstellung, bei Höhergruppierungen und auch bei Stufensteigerungen besteht oftmals der Wunsch, das tariflich Zulässige zu nutzen, um Fachkräfte für die Verwaltung bzw. das Unternehmen zu gewinnen. Anhand zahlreicher Beispiele werden die Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.

    Es werden konkrete Fälle besprochen, die an die Geschäftsstelle mit der Bitte herangetragen wurden, zu prüfen, ob die Möglichkeit einer zulässigen höheren Bezahlung besteht.
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  • 27. Juni 2023freie Plätze29

    Seminar

    Onlineseminar: Eingruppierung und Bezahlung in Zeiten von Personalnot

    Achtung: Dieser Termin ist leider ausgebucht. Wir bieten aufgrund hoher Nachfrage weitere inhaltsgleiche Termine an. Weitere Informationen finden Sie in der Seminarbeschreibung.

    In diesem Onlinekurzseminar werden zulässige Spielräume innerhalb des TVöD - zum Teil im Zusammenspiel mit Beschlüssen des Vorstandes des KAVSH - aufgezeigt, die helfen können, dem Fachkräftemangel zu begegnen.

    Unsere Mitglieder unterliegen der Tarifbindung des TVöD, unserem Satzungsrecht und den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts. Übertarifliche Leistungen, die nicht von unserem Verband ausdrücklich freigegeben wurden, sind deswegen unzulässig – eine Zahlung von übertariflichen Leistungen könnte u. U. sogar zur persönlichen Haftung des Personalverantwortlichen führen.

    Bei der Einstellung, bei Höhergruppierungen und auch bei Stufensteigerungen besteht oftmals der Wunsch, das tariflich Zulässige zu nutzen, um Fachkräfte für die Verwaltung bzw. das Unternehmen zu gewinnen. Anhand zahlreicher Beispiele werden die Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.

    Es werden konkrete Fälle besprochen, die an die Geschäftsstelle mit der Bitte herangetragen wurden, zu prüfen, ob die Möglichkeit einer zulässigen höheren Bezahlung besteht.
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  • 26. Juni 2023freie Plätze30

    Seminar

    Onlineseminar: Eingruppierung und Bezahlung in Zeiten von Personalnot

    Achtung: Dieser Termin ist leider ausgebucht. Wir bieten aufgrund hoher Nachfrage weitere inhaltsgleiche Termine an. Weitere Informationen finden Sie in der Seminarbeschreibung.

    In diesem Onlinekurzseminar werden zulässige Spielräume innerhalb des TVöD - zum Teil im Zusammenspiel mit Beschlüssen des Vorstandes des KAVSH - aufgezeigt, die helfen können, dem Fachkräftemangel zu begegnen.

    Unsere Mitglieder unterliegen der Tarifbindung des TVöD, unserem Satzungsrecht und den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts. Übertarifliche Leistungen, die nicht von unserem Verband ausdrücklich freigegeben wurden, sind deswegen unzulässig – eine Zahlung von übertariflichen Leistungen könnte u. U. sogar zur persönlichen Haftung des Personalverantwortlichen führen.

    Bei der Einstellung, bei Höhergruppierungen und auch bei Stufensteigerungen besteht oftmals der Wunsch, das tariflich Zulässige zu nutzen, um Fachkräfte für die Verwaltung bzw. das Unternehmen zu gewinnen. Anhand zahlreicher Beispiele werden die Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.

    Es werden konkrete Fälle besprochen, die an die Geschäftsstelle mit der Bitte herangetragen wurden, zu prüfen, ob die Möglichkeit einer zulässigen höheren Bezahlung besteht.
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  • 30. Juni 2023freie Plätze31

    Seminar

    Onlineseminar: Eingruppierung und Bezahlung in Zeiten von Personalnot

    Achtung: Dieser Termin ist leider ausgebucht. Wir bieten aufgrund hoher Nachfrage weitere inhaltsgleiche Termine an. Weitere Informationen finden Sie in der Seminarbeschreibung.

    In diesem Onlinekurzseminar werden zulässige Spielräume innerhalb des TVöD - zum Teil im Zusammenspiel mit Beschlüssen des Vorstandes des KAVSH - aufgezeigt, die helfen können, dem Fachkräftemangel zu begegnen.

    Unsere Mitglieder unterliegen der Tarifbindung des TVöD, unserem Satzungsrecht und den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts. Übertarifliche Leistungen, die nicht von unserem Verband ausdrücklich freigegeben wurden, sind deswegen unzulässig – eine Zahlung von übertariflichen Leistungen könnte u. U. sogar zur persönlichen Haftung des Personalverantwortlichen führen.

    Bei der Einstellung, bei Höhergruppierungen und auch bei Stufensteigerungen besteht oftmals der Wunsch, das tariflich Zulässige zu nutzen, um Fachkräfte für die Verwaltung bzw. das Unternehmen zu gewinnen. Anhand zahlreicher Beispiele werden die Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.

    Es werden konkrete Fälle besprochen, die an die Geschäftsstelle mit der Bitte herangetragen wurden, zu prüfen, ob die Möglichkeit einer zulässigen höheren Bezahlung besteht.
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  • 20. Juni 2023freie Plätze30

    Seminar

    Onlineseminar: Eingruppierung und Bezahlung in Zeiten von Personalnot

    Achtung: Dieser Termin ist leider ausgebucht. Wir bieten aufgrund hoher Nachfrage weitere inhaltsgleiche Termine an. Weitere Informationen finden Sie in der Seminarbeschreibung.

    In diesem Onlinekurzseminar werden zulässige Spielräume innerhalb des TVöD - zum Teil im Zusammenspiel mit Beschlüssen des Vorstandes des KAVSH - aufgezeigt, die helfen können, dem Fachkräftemangel zu begegnen.

    Unsere Mitglieder unterliegen der Tarifbindung des TVöD, unserem Satzungsrecht und den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts. Übertarifliche Leistungen, die nicht von unserem Verband ausdrücklich freigegeben wurden, sind deswegen unzulässig – eine Zahlung von übertariflichen Leistungen könnte u. U. sogar zur persönlichen Haftung des Personalverantwortlichen führen.

    Bei der Einstellung, bei Höhergruppierungen und auch bei Stufensteigerungen besteht oftmals der Wunsch, das tariflich Zulässige zu nutzen, um Fachkräfte für die Verwaltung bzw. das Unternehmen zu gewinnen. Anhand zahlreicher Beispiele werden die Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.

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