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24. November 2022
InhaltEntgeltordnung: Ausbildungs- und Prüfungspflicht
Mit Rundschreiben A 9/2017 haben wir Hinweise zur kommunalen Ausbildungs- und Prüfungspflicht gegeben. Anlässlich des Vorstandsbeschlusses vom 19.04.2018, über den wir mit unserem Chef-Rundschreiben C 3/2018 berichtet haben, geben wir nachfolgend wiederholende bzw. ergänzende Hinweise zur...
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24. November 2022
KAV-InfoPersonalgewinnungsprobleme in der Verwaltung
KAV-Vorstandsbeschluss zum Prüfungserfordernis gem. der Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 2 der Entgeltordnung
Wir geben Ihnen einen Vorstandsbeschluss zu den Prüfungserfordernissen nach Nr. 7 Abs. 2 der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) der Anlage 1 zum TVöD – Entgeltordnung bekannt.
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17. Februar 2023freie Plätze50
SeminarTVöD kompakt - Ausbildungs- und Prüfungspflicht gem. Vorbemerkung Nr. 7 TVöD VKA
In diesem Onlineseminar werden leicht und verständlich die tarifvertraglichen Regelungen zur Eingruppierung von Beschäftigten nach Vorbemerkung Nr. 7 beleuchtet und die Vorgaben und Ausnahmen dazu erläutert.
Kurz und kompakt wird auf die Abgrenzung zu den seit dem 1.1.2017 existierenden neuen Fallgruppen 1 der EG 5 (dreijährige Ausbildung) und EG 9b (Bachelorabschluss) eingegangen und Lösungen der tarifkonformen Eingruppierung erarbeitet.
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17. Juni 2022freie Plätze40
SeminarTVöD kompakt - Ausbildungs- und Prüfungspflicht gem. Vorbemerkung Nr. 7 TVöD VKA
In diesem Onlineseminar werden leicht und verständlich die tarifvertraglichen Regelungen zur Eingruppierung von Beschäftigten nach Vorbemerkung Nr. 7 beleuchtet und die Vorgaben und Ausnahmen dazu erläutert.
Kurz und kompakt wird auf die Abgrenzung zu den seit dem 1.1.2017 existierenden neuen Fallgruppen 1 der EG 5 (dreijährige Ausbildung) und EG 9b (Bachelorabschluss) eingegangen und Lösungen der tarifkonformen Eingruppierung erarbeitet.
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11. Dezember 2020
KAV-InfoAusbildungs- und Prüfungspflicht – Zulagengewährung
Berechnung sonstiger Entgeltbestandteile während der Zulagengewährung
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die von der Entgeltgruppe abhängen, wie z. B. Zeitzuschläge oder die Jahressonderzahlung, richten sich im Falle einer Zulagenzahlung aufgrund fehlender 1. oder 2. Angestelltenprüfung nach der Entgeltgruppe, die der aktuellen Tätigkeit der/des Beschäftigten entspricht und nicht nach der ursprünglichen Eingruppierung.
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