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09. August 2024
KAV-InfoEntgeltumwandlung
Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) eröffnet den Beschäftigten die Möglichkeit, eine ergänzende Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung aufzubauen. Wir geben Hinweise zu den Rahmenverträgen, die wir mit Anbietern gem. § 6 TV-EUmw/VKA geschlossen haben, sowie zu den Fördermöglichkeiten des Arbeitgebers.
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23. September 2023
KAV-InfoEntgeltumwandlung
Höchstgrenze und Mindestbetrag ab 1. Januar 2024
Die Höchstgrenze der Entgeltumwandlung liegt im Jahr 2024 bei voraussichtlich 3.624,00 Euro; der Mindestbetrag beläuft sich im Jahr 2024 voraussichtlich auf 265,13 Euro.
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18. Januar 2023
KAV-InfoEntgeltumwandlung
Aufgrund von Rückmeldungen aus der Praxis haben wir unsere KAV-Info A-27-7-2022, mit der wir über den Beschluss des Vorstandes des KAV Schleswig-Holstein zum Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung informiert haben, aktualisiert.
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13. September 2022
KAV-InfoEntgeltumwandlung
Höchstgrenze und Mindestbetrag ab 1. Januar 2023
Die Höchstgrenze der Entgeltumwandlung liegt im Jahr 2023 bei voraussichtlich 3.504,00 Euro; der Mindestbetrag beläuft sich im Jahr 2023 voraussichtlich auf 254,63 Euro.
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03. August 2022
KAV-InfoTV-Fahrradleasing
Klarstellung des GKV-Spitzenverbandes zur Verbeitragung von umgewandeltem Entgelt
Der GKV-Spitzenverband hat die Auffassung unseres Dachverbandes, der VKA, bestätigt, nach der die auf Basis des TV-Fahrradleasing vereinbarte Umwandlungsrate nicht steuer- und beitragspflichtig ist. Steuer- und beitragspflichtig sind nur der geldwerte Vorteil sowie ein etwaiger Arbeitgeberzuschuss, sofern dieser nicht dem Zusätzlichkeitserfordernis entspricht.
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