Suchbereich: Öffentliche Webseite
-
22. September 2021
KAV-InfoEntgeltumwandlung
Höchstgrenze und Mindestbetrag ab 1. Januar 2022
Die Höchstgrenze der Entgeltumwandlung liegt im Jahr 2022 bei voraussichtlich 3.384,00 Euro; der Mindestbetrag beläuft sich im Jahr 2022 voraussichtlich auf 246,75 Euro.
Hinweis: Diese Info wurde mit KAV-Info A-49-7-2021 vom 08.12.2021 aktualisiert.
Mehr ... -
10. Mai 2021
KAV-InfoTV-Fahrradleasing
Ergänzende Hinweise zu steuer-, sozialversicherungs- und zusatzversorgungsrechtlichen Aspekten der Entgeltumwandlung
Ergänzend zu den mit KAV-Info A-15-2-2021 vom 13. April 2021 übersandten Durchführungshinweisen zum TV-Fahrradleasing gehen wir auf verschiedene Problemstellungen bei der Entgeltumwandlung im Zusammenhang mit dem Leasen von Fahrrädern ein.
Mehr ... -
28. September 2020
KAV-InfoEntgeltumwandlung
Die Höchstgrenze der Entgeltumwandlung liegt im Jahr 2021 bei voraussichtlich 3.408 Euro; der Mindestbetrag beläuft sich im Jahr 2021 voraussichtlich auf 246,75 Euro.
Mehr ... -
02. Dezember 2019
KAV-InfoEntgeltdumwandliung
Die Höchstgrenze für Entgeltumwandlung liegt 2020 voraussichtlich bei 3.312 €. Der Mindestbetrag wird bei 238,88 liegen.
Mehr ... -
18. Dezember 2018
KAV-InfoEntgeltumwandlung
Mangels einer tariflichen Zulage besteht kein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Zahlung eines Zuschusses zur Entgeltumwandlung.
Mehr ...