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31. July 2026
KAV-InfoBefristungsabrede in einem gerichtlichen Vergleich
Urteil des BAG vom 04.03.2026 - 7 AZR 297/24 -
Mit Urteil vom 4. März 2026 - 7 AZR 297/24 - hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass eine in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarte Befristung nicht allein deshalb wirksam ist, weil sie Teil eines Prozessvergleichs ist. Damit sich ein Arbeitgeber auf den Sachgrund des gerichtlichen Vergleichs nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG berufen kann, ist eine verantwortliche Mitwirkung des Gerichts erforderlich; die bloße Protokollierung eines von den Parteien ausgehandelten Textes reicht nicht.
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30. June 2025
KAV-InfoBefristetes Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds
Urteil des BAG vom 18.06.2025 - 7 AZR 50/24 -
Wir geben Ihnen eine Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zur Kenntnis, in der das Gericht darauf hinweist, dass ein nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zulässig befristetes Arbeitsverhältnis auch dann mit Ablauf der vereinbarten Befristung endet, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt worden ist.
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11. December 2019
KAV-Info2-Jahres-Zeitraum für sachgrundlose Beffristung
Bereits die Anreise am Vortag des eigentlichen Arbeitsbeginns kann dazu führen, dass dieser Tag bei der Berechnung des 2-Jahres-Zeitraums für die sachgrundlose Befristung "mitzählt". So kann ein unbeabsichtigtes unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen. Ob das Urteil des LAG Düsseldorf Bestand haben wird, halten wir für fraglich. Für die Praxis ist jedoch Vorsicht geboten.
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27. September 2019
KAV-InfoSachgrundlose Befristung – Vorbeschäftigungsverbot
Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Das gilt nicht, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes...
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02. April 2019
KAV-InfoNutzung der Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose
Eine Befristung des Arbeitsvertrages nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG könnte bei der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen gegeben sein. Zur Vermeidung von Risiken empfehlen wir, eine sachgrundlose Befristung in Betracht zu ziehen.
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