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25. November 2025 Kielfreie Plätze17
Präsenzseminar: Eingruppierung und Bezahlung ehemaliger Arbeiter*innen (mit Hinweisen zum Winterdienst)
Seminar zur Eingruppierung und Bezahlung (ehemaliger) Arbeiter*innen unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH und mit ausführlichen Hinweisen zum Winterdienst
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01. Dezember 2025freie Plätze21
Onlineseminar: Die wirksame Abmahnung und Kündigung in der Praxis
In diesem Onlineseminar wird auch 2025 wieder praxisgerecht unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung aufgezeigt, welche taktischen und rechtlichen Erfordernisse Arbeitgeber beachten müssen, um Er- und Abmahnungen sowie letztendlich verhaltensbedingte Kündigungen (als Verdachts- und/oder Tatkündigung) wirksam vorzubereiten und auch aussprechen zu können.
Dabei liegt ein Hauptaugenmerk vor allem auch auf der wirksamen Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten, des Betriebs-/Personalrates, der Schwerbehindertenvertretung und des Integrationsamtes.
Bewährte Praxistipps zur Dokumentation von Verfehlungen, über die Formulierung von z. B. Abmahnungen bis hin zur letztendlichen Zustellung einer Kündigung runden das Seminar ab.
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02. Dezember 2025 Kielfreie Plätze6
Präsenzseminar: TVöD-V kompakt
Das Seminar gibt einen Überblick über die Geltungsbereiche der verschiedenen durchgeschriebenen Fassungen des TVöD, insbesondere über Aufbau und Struktur des TVöD-V.
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17. März 2026freie Plätze25
Onlineseminar: Eingruppierung und Bezahlung in Zeiten von Personalnot - mit Darstellung der Fachkräfte-Richtlinie
In diesem Onlinekurzseminar werden zulässige Spielräume innerhalb des TVöD - zum Teil im Zusammenspiel mit Beschlüssen des Vorstandes des KAVSH und mit Darstellung der Fachkräfte-Richtlinie - aufgezeigt, die helfen können, dem Fachkräftemangel zu begegnen.
Unsere Mitglieder unterliegen der Tarifbindung des TVöD, unserem Satzungsrecht und den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts. Übertarifliche Leistungen, die nicht von unserem Verband ausdrücklich freigegeben wurden, sind deswegen unzulässig – eine Zahlung von übertariflichen Leistungen könnte u. U. sogar zur persönlichen Haftung des Personalverantwortlichen führen.
Bei der Einstellung, bei Höhergruppierungen und auch bei Stufensteigerungen besteht oftmals der Wunsch, das tariflich Zulässige zu nutzen, um Fachkräfte für die Verwaltung bzw. das Unternehmen zu gewinnen. Anhand zahlreicher Beispiele werden die Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.
Es werden konkrete Fälle besprochen, die an die Geschäftsstelle mit der Bitte herangetragen wurden, zu prüfen, ob die Möglichkeit einer zulässigen höheren Bezahlung besteht.
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Seminare
Vergangene Veranstaltungen finden Sie im Seminar-Archiv.